Vorsorge

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Gesundheitsuntersuchung - Check-Up ab dem 18. Lebensjahr

Im Angebot der gesetzlichen Krankenkassen zur Vorsorge gemäß der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie können alle gesetzlich versicherten Patienten ab dem vollendeten 18.Lebensjahr bis zum vollendeten 34.Lebensjahr einmalig diese Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen. 

Ab dem vollendeten 35.Lebensjahr kann diese Vorsorgeuntersuchung alle 3 Jahre zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen wiederholt werden.

Die Gesundheitsuntersuchung Check-Up umfasst neben einer umfassenden Anamnese inkl. Impfstatus eine körperliche Untersuchung, eine Blutabnahme (Fettprofil - Cholesterin mit Unterfraktionen, Triglyceride und die Nüchternglukose) und eine Urinuntersuchung. Weitere Untersuchungen des Labors oder technische Zusatzuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen können sich individuell aus der jeweiligen Patientenbiographie herleiten.

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